Kirsten Reimers, Rechtsanwältin

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Über mich

seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich mit dem Familienrecht befasst.

Jedes Mandat beginnt bei mir mit einer ausführlichen Erstberatung, damit meine Mandantinnen und Mandanten über ihre rechtliche Situation informiert sind. Für viele ist das erste Gespräch zunächst hinreichend, um ihre Situation allein weitergehend klären zu können.

Das Ziel meiner Beratungstätigkeit ist es immer, die eigene Konfliktbewältigung zu stärken. Diese kann auch darin bestehen, Ansprüche gerichtlich zu klären, wenn der außergerichtliche Kontakt die Lösung des Konfliktes nicht ermöglicht. Auf jedem Weg begleite ich meine Mandantschaft engagiert und mit viel Erfahrung.

Meine berufliche Tätigkeit begann in Celle, dort hatte ich meinen Bürositz für zehn Jahre.

Zu Beginn meiner Tätigkeit absolvierte ich erfolgreich den Kurs für die Fachanwaltschaft Familienrecht und war in diesem Bereich überwiegend vor dem Oberlandesgericht Celle tätig. Zum Jahr 2006 verlegte ich meinen Bürositz nach Hannover.

Die Fortbildung für die Fachanwaltschaft Erbrecht habe ich ebenfalls erfolgreich abgeschlossen und meine Kompetenzen der Gesprächsführung über eine Mediationsausbildung erweitert.

Mit der Änderung der Gesetzgebung zum Versorgungsausgleich im Jahr 2009 habe ich die Kommentierung im BGB-Kommentar Prütting/Wegen/Weinreich (Luchterhand Verlag) aufgenommen und bis 2023 fortgeführt.

In der Handbuchreihe „Das familienrechtliche Mandat“ des Deutschen Anwalt Verlages habe ich in dem Band „Familienvermögensrecht“ die Ausführungen zu dem Erbrecht zwischen Ehegatten verfasst (1. Auflage 2016).

2011 bin ich erstmalig in den Vorstand, im Jahr 2019 in das Präsidium und 2021 zur Schatzmeisterin der Rechtsanwaltskammer Celle gewählt worden.

Familienrecht

In Folge der Trennung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft oder einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind viele rechtliche Fragen zu klären. Wichtig ist es, im Rahmen Ihrer individuellen Beratung zu prüfen, welche Folgeansprüche bestehen und zu entscheiden, wie diese realisiert werden können. Unter Berücksichtigung Ihrer veränderten Lebenssituation soll die für Sie richtige und dauerhaft tragfähige Lösung gefunden werden.

Nicht nur die Trennung ist eine Frage des Familienrechts. Alle Fragen des Unterhalts, auch die Frage, ob Unterhalt für die Eltern geschuldet wird, gehören dazu ebenso wie alle Fragen zu dem Sorge- und Umgangsrecht für Kinder.

Die häufigsten Fragen zum Familienrecht sind:

  • Unterhaltsansprüche für Kinder
  • Fragen des Umgangs- und Sorgerechts
  • Unterhaltsansprüche für die Eheleute während der Trennung (Trennungsunterhalt) und nach der Scheidung (nachehelicher Unterhalt)
  • Wie wird das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen ermittelt?
  • Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien
  • Kann ich die Immobilie zu Alleineigentum übernehmen?
  • Werden die Darlehensraten und die Möglichkeit der mietfreien Nutzung (Wohnvorteil / Nutzungsentschädigung) in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?
  • Wann mache ich unabhängig von Unterhaltsberechnung eine Nutzungsentschädigung geltend?
  • Wann besteht ein Anspruch auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs?
  • Was wird als Anfangsvermögen in der Vermögensauseinandersetzung berücksichtigt?
  • Besteht eine hinreichende Altersabsicherung?
  • Was bedeutet Versorgungsausgleich?
  • Wie ist der Ablauf eines Scheidungsverfahrens?
  • Wie lange werden wir gemeinsam steuerlich veranlagt?
  • Wie hoch sind die Gerichtskosten und die Gebühren für die anwaltliche Vertretung?

Für eine Gesamtauseinandersetzung kann aus diesen Fragen eine Scheidungsfolgenvereinbarung gestaltet werden – ebenso ein Ehevertrag vor oder nach der Heirat unabhängig von einer Trennung.

Erbrecht

Neben dem Beratungsbedarf in der Situation einer Erbschaft besteht ein hoher Informationsbedarf in veränderten familiären Situationen, insbesondere für Patchworkfamilien bieten sich testamentarische Gestaltungen an. Sowohl im Fall einer Erbschaft als auch der eigenen testamentarischen Gestaltung bedarf es Ihrer individuellen Beratung, um Ihre Interessen zu erfassen und diese umzusetzen.

Mediation

Ziel der Mediation ist es, im Rahmen eines gemeinsamen Gespräches aller Beteiligten die Fragestellungen und eine Lösung des Konfliktes zu erarbeiten. Die Tätigkeit der Mediatorin ist interessenunabhängig und versteht sich als Moderation des Gespräches der Beteiligten. Neben der Mediation, die unparteilich erfolgen muss, ist es in vielen Auseinandersetzungen zielführend im Rahmen der anwaltlichen Vertretung gemeinsame Gespräche zu führen, um zu einer umfassenden Vereinbarung zu kommen.

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Kontakt

KIRSTEN REIMERS
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Uhlemeyerstraße 18
30175 Hannover

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